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Schulreglement der music-us Musikschulen (Stand: August 2007)
1. Schuljahr Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten, und zwar: 1. Quartal: August, September, Oktober 2. Quartal: November, Dezember, Januar 3. Quartal: Februar, März, April 4. Quartal: Mai, Juni, Juli Die Ferien richten sich nach den Ferienplänen der Schulen der Region „Bern Land“. Der Unterricht wird während der Sportwoche durchgeführt, da die Feriendaten sehr uneinheitlich sind. Nicht besuchte Unterrichtsstunden während den Sportwochen können nicht rückvergütet werden. Die Ferienordnung wird jeweils in den Unterrichtslokalen angeschlagen. 2. Absenzen und Nachholstunden Durch staatlich anerkannte Feiertage oder durch den Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (z.B. Absage usw.) können weder nachgeholt noch rückvergütet werden. In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt (im Ausnahmefall gutgeschrieben, sehen Sie letzten Abschnitt): 1. Militärdienst: Wenn der Lehrer mind. 3 Wochen vorher benachrichtigt wird. 2. Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann. 3. Ausfall des Lehrers: Sofern die Musikschule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen kann. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen des Lehrers oder des Schülers die Lektion nicht nachgeholt werden, wird die Lektion im folgenden Quartal gutgeschrieben. 3. Lehrer-Stellvertretung und Lehrerwechsel Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder bei Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen. 4. Anmeldung zum Unterricht Mit seiner Anmeldung bestätigt der Schüler, sofern volljährig, bzw. seine Eltern oder der gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Das Anmeldeformular finden Sie als Einlageblatt in dieser Broschüre. Ohne schriftliche Abmeldung mindestens drei Wochen vor Quartalsende, gilt der Schüler automatisch für das folgende Semester als angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur anteilsmässig zu entrichten. 5. Abmeldung bzw. Kündigung Die Abmeldung hat mind. 3 Wochen vor Quartalsende (Kündigungsfrist) schriftlich an die music-us Musikschulen, Lutertalstrasse 17, 3065 Bolligen zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal fällig, da für den Schüler ein Studienplatz und Lehrer bereits reserviert wurden (sehen Sie oben, Abs. 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor der Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Semester nicht zurückerstattet. 6. Schulgelder Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Quartal eintreten, entrichten das Schulgeld lediglich anteilsmässig. 7. Änderung des Schulreglementes Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Bei Änderungen des Reglements erhält der Schüler eine neue Fassung. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers gilt das neue Reglement. |